Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeder Bestellung zwischen Fam. Stauber, der Eigentümer von stauberhof.ch und dem bestellenden Kunden. Abweichungen von den AGB bedürfen der schriftlichen Festhaltung.

2. Die Registrierung beim Online-Shop ist ausschliesslich geschäftsfähigen Personen vorbehalten. Sie erfolgt kostenlos. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben. Der Kunde ist selbst für eine Aktualisierung seiner Daten verantwortlich

3. Der Versand erfolgt wenn möglich innert 2-3 Arbeitstagen, sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist. Falls ein Artikel nicht Lager ist, wird der Kunde informiert und die Bestellung baldmöglichst ausgeführt.

4. Versankosten Rüti
Die Auslieferung innerhalb der Gemeinde Rüti ZH (8630) ist kostenlos.

5. Lieferung übrige Schweiz
Produkte die keine Kühlung benötigen werden via Postversand geliefert. Porto und Verpackung: 15.- Fr.
Produkte die eine Kühlung oder sogar eine Tiefkühlung benötigen (Gemüse, Fleisch) werden mittels Kühlkurier mit einem Preiszuschlag von +28.- versendet.  Porto und Verpackung für Kühltransport: 43.-Fr.
Versand Gutscheine sowie Abos: kostenlos

6. Allfällige Unkosten für nicht abgeholte Lieferungen resp. Retouren infolge unvollständigen oder falschen Adressangaben werden in Rechnung gestellt. Wir verrechnen eine Pauschale von 50.00CHF.

7. Selbstabholung
Gerne kann der Kunde den Artikel auch direkt bei uns in Rüti abholen. Dafür möchten wir den Kunden bitten, vorgängig mit uns einen Termin zu vereinbaren. Der Kunde erreicht uns unter info@stauberhof.ch oder +41 (0)76 594 95 68

8. Bestellungen können per Kreditkarte oder Rechnung bezahlt werden. 

9. Falls ein Artikel gar nicht verfügbar sein sollte, werden wir den Kunden per Email kontaktieren.

10. Die Verantwortung für die Artikelauswahl trägt ausschliesslich der Kunde.

11. Produktinformationen
Die im Webshop publizierten Produktinformationen werden regelmässig und mit grösster Sorgfalt aktualisiert. In Ausnahmefällen können diese Informationen von den tatsächlich auf der Verpackung abgedruckten Angaben abweichen. Massgebend ist in diesem Fall immer die Angabe auf der Packung. Da Rezepturänderungen jederzeit vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen, regelmässig die Zutatenliste auf der Verpackung zu konsultieren und auf den Allergiker Hinweis zu achten.

12. Verkauf von Alkohol
Bei stauberhof.ch wird generell kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben.

13. Wir geben keine Adressdaten an Dritte weiter. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.

14. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten.

15. Kundenkarte
Der Stauberhof sowie stauberhof.ch ist Handelspartner der myWorld Swiss GmbH. Damit der Mitgliedsvorteil gelten gemacht werden kann, muss die Mitgliedsnummer bei der Bestellung angegeben werden. Zur Nutzung der Cashbackcard gelten die offiziellen AGB’s der myWorld Swiss GmbH.

16. Miete
Das Mietobjekt bleibt während der ganzen Mietdauer das ausschliessliche Eigentum des Vermieters. Am Mietobjekt dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Das Mietobjekt ist sachgemäss zu verwenden und die zulässigen Belastungen sind strikte einzuhalten. Untermiete und das Weiterverleihen des Mietobjektes sind untersagt. Die Miete beginnt mit der Ablieferung des Mietobjekts und endet mit der Rückgabe.

17. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gebrauchsfähigem Zustand bereitzustellen. Sollte ein Mietobjekt nicht ordnungsgemäss funktionieren, so beschränkt sich die Haftung des Vermieters ausschliesslich auf die schnellstmögliche Instandstellung des Mietobjekts. Der Vermieter muss das Objekt nicht ersetzen und haftet nicht für allfällige Produktivitäts- oder Einkommenseinbussen oder allfällige fehlerhafte Arbeitsergebnisse, die auf einen Defekt am Mietobjekt zurückzuführen sind. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für direkte oder indirekte Schäden, wie namentlich entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen oder Imageschaden ist ausgeschlossen. Der Vermieter erteilt die für die Benützung des gemieteten Objekts erforderlichen Erklärungen und Instruktionen. Mit der Entgegennahme bestätigt der Mieter, alle nötigen Instruktionen erhalten zu haben. Er kennt auch alle Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften für die gemieteten Maschinen und Geräte. Die vermieteten Maschinen und Geräte sind gegen Diebstahl, Feuer und Elementarschäden versichert. Das Mietverhältnis kann zu jedem Zeitpunkt vom Vermieter beendet werden wenn das Mietobjekt gefährdet ist, unsachgemäss gebraucht, schlecht gewartet oder weitervermietet wird. In diesem Fall kann der Vermieter das Mietobjekt auf Kosten des Mieters abholen oder abholen lassen, unter Vorbehalt jeglicher anderer Schadensersatzansprüche.

18. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Ablieferung des Mietobjektes den Zustand des Objektes zu prüfen und allfällige Schäden oder fehlendes Zubehör mitzuteilen. Der Mieter hat das Mietobjekt mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Funktioniert das Mietobjekt nicht ordnungsgemäss, hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und den weiteren Gebrauch des Objekts zu unterlassen. Während der Mietdauer notwendig werdenden Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch den Vermieter vornehmen zu lassen. Nur mit dessen schriftlicher Zustimmung darf der Mieter Reparaturen selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Ansonsten hat er die Kosten und die Verantwortung selbst zu tragen. Über dies haftet er für sämtliche direkten oder indirekten Schäden aus unsachgemässer Reparaturarbeit. Verschleissteile und kleine Reparaturen, die im Rahmen des normalen Gebrauchs nötig werden, sind inbegriffen. Reparaturen, hervorgerufen durch Gewalteinwirkung, Unfallschäden, unsachgemässe Bedienung und Wartung, hat der Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet sich auf eigene Initiative und Kosten gegen Schäden zu versichern, die Dritte durch den Gebrauch des Mietobjekts erleiden könnten. Den Versicherungsnachweis ist auf erstes Verlangen zu erbringen. Wird der Vermieter von einem Dritten wegen eines erlittenen Schadens gerichtlich belangt, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter für alle Ansprüche, Schadensersatz und damit zusammenhängenden Kosten zu entschädigen. Das Diebstahlrisiko ist unter der Bedingung versichert, dass der Mieter beweisen kann, alle Vorsorgemassnahmen getroffen zu haben, das Mietobjekt verkettet bzw. eingeschlossen zu haben. Im Falle des Diebstahls hat der Mieter den Selbstbehalt zu tragen. Der Mieter hat das Mietobjekt in gebrauchsfähigem Zustand, sauber zurückzugeben. Andernfalls wird dies in Rechnung gestellt.

19. Zuständiges Gericht
Gerichtsstand für die Beurteilung von Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.

20. Sonstiges Preisanpassungen oder andere Änderungen sind vorbehalten.

Thomas Stauber, Unter- Moos 1, 8630 Rüti, 20.07.2019